Leitfaden

Umgang mit Angriffen und unsachlichen Konflikten in der Wissenschafts­kommunikation

Strategien im Umgang mit (digitaler) Gewalt und Hassrede sind vielfältig. Neben unserer telefonischen Beratung gibt unser Leitfaden Ihnen einen Überblick über Handlungsmöglichkeiten und Strategien und liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.

1.An wen richtet sich die Beratung

Der Scicomm-Support ist ein Angebot für Wissenschaftler*innen und Wissenschaftskommunikator*innen, die aufgrund ihrer Wissenschaftskommunikation Angriffe und unsachliche Konflikte erfahren.

2.Bedrohungslage erkennen

Kommunizierende Forscher*innen sind spätestens seit der Corona-Pandemie nicht nur verstärkt im öffentlichen Raum sichtbar geworden, sondern auch zunehmend Hass im Netz und darüber hinaus ausgesetzt. In den Medien, online sowie offline, aber auch im öffentlichen Raum sind Forscher*innen, die Ergebnisse und Positionen in der Öffentlichkeit vertreten, mitunter mit schwerwiegenden Anfeindungen, Drohungen und Beleidigungen konfrontiert. Auch Kommunikator*innen an wissenschaftlichen Einrichtungen sind verstärkt Ziel von Angriffen oder unsachlich ausgetragenen Konflikten. Gerade in den Sozialen Medien sind abfällige, beleidigende und bedrohende Postings schnell verfasst und abgesetzt. Für Forscher*innen und Kommunikator*innen, die in der Öffentlichkeit stehen, kann Hass zur Bedrohung werden. Zum Beispiel, wenn persönliche Daten weitergegeben werden (sog. „Doxing“) und aus verbalen oder virtuellen Drohungen ernst wird.

Oft gibt es im Vorfeld Anzeichen für eine sich zuspitzenden Bedrohungslage. Entscheidend ist, die Situationen richtig einzuschätzen und gezielt zu reagieren. Kontextkompetenz ist hier wichtig, also die Analyse, wie akut die Bedrohungslage ist.

Ist die Bedrohungslage konkret und akut, sollte diese nicht öffentlich gemacht werden. Verständigen Sie umgehend die Sicherheitsbehörden.

Bei einer latenten Bedrohungslage ist Unterstützung empfehlenswert. Sie können unsere Beratung telefonisch erreichen (0157 923 448 04). Dazu empfiehlt es sich, die Kommunikationsabteilung der eigenen Institution zu involvieren. Ferner kann das eigene Umfeld Unterstützung leisten. Im Falle von digitalen Angriffen beispielsweise in Form von Gegenrede, Versachlichung und Fürsprache in den Sozialen Medien.

3.Bedrohungslage verstehen

Allgemeingültige Kriterien, wie eine Bedrohungslage einzuschätzen ist, gibt es nicht. Vielmehr ist die Einordnung von diversen und kontextabhängigen Faktoren entscheidend. Hier einige Anhaltspunkte, die bei der Beurteilung helfen können:

  • Wie zeigt sich die Bedrohung konkret?
    • Gibt es Beiträge auf Social-Media-Plattformen?
    • Gibt es bedrohliche Anrufe, E-Mails oder auch Briefe?
    • Enthalten diese sensible oder private Daten, die nicht ohne Weiteres öffentlich zugänglich sind?
    • Gibt es konkrete Drohungen gegen Sie oder Ihre Familie bzw. nahe stehende Personen? Beispielsweise zu Hause oder bei einer Lehrveranstaltung „vorbeizukommen”?
  • Werden Social-Media-Beiträge wie Tweets auf Twitter von einer „echten“ Person abgesetzt (Ist das Profil z. B. anhand eines Klarnamens oder einer verlinkten Webseite verifizierbar?) Oder handelt es sich (vermehrt) um Bots?
  • Werden von betreffenden Accounts regelmäßig Beleidigungen oder sogar Drohungen gegen diverse Personen oder Einrichtungen ausgesprochen?
  • Gibt es in den Medien eine anhaltende negative, despektierliche oder sogar kampagnenartige Berichterstattung?
  • Werden Sie in Folge dieser Berichterstattung zunehmend im öffentlichen Leben erkannt?
  • Werden Sie von (Fach-)Kolleg*innen darauf angesprochen?
  • Gibt es körperlich und/oder verbale Übergriffe?

Grundlegend ist anzuraten: Nehmen Sie jede Drohung ernst! Denn oft entwickelt sich die Situation dynamisch und es ist ratsam ins aktive Handeln zu kommen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Drohungen persönliche Daten und Kenntnisse über private bzw. vertrauliche Abläufe, wie die Verfügbarkeit an bestimmten Orten, enthalten. In diesem Fall kann sich die Gefährdungslage schnell von latent zu sehr konkret steigern. Dabei sind auch der Kontext und das Umfeld zu berücksichtigen, in dem Hass und Drohungen geäußert werden.

Online und in Sozialen Medien:

  • Ist erkennbar, ob die Accounts extremistischen Milieus zuzuordnen sind? Zum Beispiel über die Verwendung der Sprache oder bekannter Codes.
  • Ist eine politische Motivation erkennbar?
  • Bedienen die Accounts Sujets z. B. aus der sogenannten Querdenker-Bewegung?
  • Werden Quellen mit hetzerischem Inhalt oder mediale Kampagnen mit Schmähungen gegen Forscher*innen angeführt?
  • Sind es viele oder eher wenige Accounts? Sind die Accounts untereinander vernetzt? Wenn dies zutrifft, erhöht sich der Eindruck einer konzertierten Kampagne.

Weitere wichtige Bausteine der Krisenstrategie sind neben der fachlichen Beratung, Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld sowie eine Rechtsberatung und bei konkreten und tätlichen Bedrohungen die Alarmierung der Sicherheitsbehörden, der Polizei.

Eine gemeinsame Analyse durch mehrere und sachkundige Perspektiven kann die Bedrohungslage greifbarer machen und bei einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung hilfreich sein.

4.Ins Handeln kommen

Holen Sie sich Hilfe und Unterstützung.

Sie sind nicht allein! Denken Sie daran, dass es sowohl Menschen in Ihrem Umfeld gibt als auch professionelle Anlaufstellen wie den Scicomm-Support bis hin zur Polizei, die Ihnen – je nach Bedrohungslagenlage – zur Seite stehen.

Rufen Sie unsere Beratung an.

Der Scicomm-Support berät kommunizierende Forscher*innen und Kommunikator*innen, die im Rahmen ihrer Wissenschaftskommunikation Hass und Anfeindungen ausgesetzt sind. Über unsere Webseite bieten wir umfangreiche Informationen zu Cases und Lösungsszenarien. Darüber hinaus bieten wir Auskunft und Unterstützung und beraten telefonisch.

Setzen Sie sich auch mit der Kommunikationsabteilung Ihrer Institution in Verbindung.

Sie sind Forscher*in bzw. Wissenschaftskommunikator*in an einer wissenschaftlichen Einrichtung? Wenn Sie im Rahmen Ihrer Wissenschaftskommunikation Angriffen ausgesetzt sind, wenden Sie sich auch an Ihre Kommunikationsabteilung bzw. verständigen Sie sich mit Ihren Kolleg*innen. Sollte das keine Option für Sie sein oder sehen Sie sich mit einer besonders akuten Bedrohung konfrontiert und haben kein unmittelbares Unterstützungsangebot? In jedem Fall stehen Ihnen die erfahrenen Berater*innen des Scicomm-Supports telefonisch zur Verfügung.

4.1Vertrauenspersonen und Community einbeziehen

Vertrauenspersonen sind ein essenzieller Baustein für die persönliche Resilienz auf der einen Seite und können auf der anderen Seite für einen „Blick von außen” sorgen. Vertrauenspersonen bieten einen sicheren Raum zum Austausch und können wertvolle Tipps geben und Unterstützung in psychischen Ausnahmesituationen, in denen man als betroffene Person emotional kompromittiert ist, leisten.

Wesentlich ist das Vertrauensverhältnis: Das unterstützende Umfeld können enge Freund*innen, aber auch Fachkolleg*innen sein.

Bitten Sie ihre Vertrauenspersonen beispielsweise um folgende konkrete Unterstützung:

  • Checken des E-Mail-Postfachs und Ablegen entsprechender Hassnachrichten in einem separaten Ordner. Eine Strategie zum Selbstschutz kann sein, diese Nachrichten nicht persönlich zu sichten.
  • Anfertigen von Screenshots bzw. Fotos von Hass-Inhalten

Hinweis: Es empfiehlt sich, die Nachrichten für eventuelle Rechtsschritte zu archivieren.

Sind es mehrere Personen, die Sie unterstützen, empfiehlt es sich, konkrete Rollen mit direkten Verantwortlichkeiten und Aufgaben festzulegen.

4.2Allgemeine Kommunikation und in den Sozialen Medien

Allgemeine Kommunikation

Angriffe auf die Wissenschaft und das Wissenschaftssystem – z. B. durch mediale Kampagnen, Social-Media-Beiträge oder den persönlichen Kontakt im Alltag – zielen oft darauf ab, die eigenen Interessen durch Diskreditierung und Emotionalisierung objektiver und sachlicher Gegenstände durchzusetzen.

(Verbale) Angriffe bzw. Drohungen gegen die Person oder deren Freund*innen und Angehörige haben oft zum Ziel, die missliebige Person einzuschüchtern und mundtot zu machen.

Handelt es sich bei den Anfeindungen und Bedrohungen um einen Ausdruck von Wissenschaftsfeindlichkeit – vielleicht sogar im Zusammenspiel mit einer dahinterstehenden medialen Kampagne – sind diese Personen i. d. R. nicht an einem sachlichen Austausch interessiert. Trotzdem kann es je nach Ausprägung sinnvoll sein, Gesprächsbereitschaft und Offenheit zu signalisieren. Es besteht – online oder auch bei größeren Veranstaltungen mit vielen Teilnehmer*innen – mitunter die Möglichkeit, insbesondere Zuschauer*innen und Mitlesende durch eine sachliche und besonnene Sichtweise (zurück) zu gewinnen. Dabei ist es natürlich unabdingbar, auf einen sachlichen und konstruktiven Diskurs zu bestehen und die eigene Sicherheit immer zu priorisieren.

Je nach Sachlage sind unterschiedliche Kommunikationsstrategien möglich, um Hass und Hetze zu begegnen. Dabei reicht das Repertoire von Gegenrede, sachlicher Konfrontation, und Ignorieren („Don’t feed the troll”) bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung.

Wichtig ist zunächst, Ruhe zu bewahren, die Lage zu durchdringen und den Hintergrund und die Motivation der Anfeindungen zu beurteilen.

Dabei stellen sich Fragen, wie:

  • Erfolgt die Anfeindung ad hoc oder gab es einen Auslöser?
  • Ist es eine konzertierte Kampagne?
  • Wenn die Anfeindungen von einer bestimmten Person ausgehen: Kennen Sie die Personen? Können Sie sich die Motivation erschließen?
  • Sollen  Angriffe – z. B. in Form von Social-Media-Kommentaren – Diskussionen stören oder verhindern?

Kommunikation in den Sozialen Medien

Wenn Sie ein Gespräch initiieren oder Gegenrede organisieren, lassen Sie sich nicht auf endlose, nicht zielführende Diskussionen ein. Lässt sich nach drei bis vier ausgetauschten Kommentaren und Argumenten keine sachliche Diskussion herstellen, ist die Gegenseite daran nicht interessiert.

Bei Gegenrede in den Sozialen Medien:

  • Hassrede als solche benennen.
  • Auf Hassrede muss nicht zwingend reagiert werden. Vor allem Posts mit Desinformation können der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Bei strafrechtlich relevanten Inhalten sind rechtssichere Screenshots (s. 4.3) wichtig und eine Anzeige oder ein Strafantrag ratsam.
  • (Eventuell) Hassrede konstruktiv erwidern – Aber: Streitgespräche vermeiden, positive und unterstützende Kommentare posten und liken.
  • Gegenrede ist vor allem für die stille Mitleser*innenschaft und Ihre eigene klare Positionierung wichtig.
  • Eine weitere Möglichkeit ist auch die Deaktivierung der Kommentarfunktion. Darüber sollte jedoch im Einzelfall entschieden werden. Eine Deaktivierung birgt die Gefahr einer Verlagerung der Diskussion und erneuter Vorwürfe (z. B. Beschneidung der Meinungsfreiheit). Die Kommentarfunktion zu deaktivieren kann aber auch eine Hatewelle brechen. Die Berater* innen des Scicomm-Support können hierzu eine Einschätzung geben.
  • Einen eigenen Post und Standpunkt verfassen: Dies dient der Positionierung und kann bei der Aktivierung des eigenen Netzwerks helfen, sollte aber durchdacht formuliert sein. Hilfreich sind hier auch genaue Anweisungen, wie unterstützt und Solidarität bekundet werden kann (z. B. Aufruf zu Gegenrede).
  • Auch bei Angriffen außerhalb der Sozialen Medien ist dies für die Transparenz und Sensibilisierung der eigenen Community sinnvoll. Bei Angriffen auf Social Media Plattformen ist es auch möglich, die Kommentarfunktion für ein solches Statement zu nutzen.

Ausführliche Strategien zur Gegenrede hat das Nationale Institut für Wissenschaftskommunikation (NaWik) aufbereitet. Wie auf einzelne Kommentare und deren Versionen reagiert werden kann, zeigt die Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung „Wie kommen wir durch den Shitstorm?“ sehr verständlich auf.

Hassrede und Angriffe haben zum Ziel, die betroffenen Personen und Institutionen zu diffamieren und mundtot zu machen (auch ‚Silencing‘ genannt). Deshalb sind die Öffentlichkeit und die Aufklärung über diese Phänomene besonders wichtig (sofern die Bedrohungslage nicht unmittelbar akut ist). Solidarität und Beistand aus dem eigenen Netzwerk sind hier essenziell.

4.3Situation dokumentieren

Um für eine mögliche Anzeige oder einen Strafantrag belastendes Material sicherzustellen, ist eine gute Dokumentation des Sachverhalts unerlässlich. In den Sozialen Medien umfasst dies zum Beispiel rechtssichere Screenshots der betreffenden Postings und deren Inhalte. Darüber hinaus sollte – wenn möglich – auch der Kontext der Situation, aus der sich die Bedrohung entwickelt hat und auch die dazugehörigen Kommentare sichergestellt werden.

Rechtssichere Screenshots sollten mindestens folgende Information beinhalten:

  • Das Original-Posting und der betreffende Kommentar sind lesbar – für die Beurteilung der Straftat ist der Kontext wichtig.
  • Datum und Uhrzeit (sowohl von den Postings als auch vom Screenshot selbst)
  • Die betreffende Plattform ist auf dem Screenshot erkennbar
  • Screenshot vom Profil des*der Verursacher*in mit erkennbarer direkter URL
  • Posts, Namen und Bilder außenstehender Personen sollten zum Schutz dieser unkenntlich gemacht werden.
Abb. Neue deutsche Medienmacher e. V.:  in Deutschland. Zum Umgang mit Bedrohungslagen. Berlin 2020, S. 15.

Ausführliche Informationen zu rechtssicheren Screenshots für die jeweiligen Plattformen hat HateAid zusammengestellt.

Nachdem Sie die Screenshots angefertigt haben, melden Sie die Beiträge bei der Plattform. Handelt es sich um rechtswidrige Inhalte, haben Sie gemäß Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) das Recht, dass diese von den Plattformbetreiber*innen gelöscht werden Zusätzlich empfiehlt es sich, den*die Nutzer*in zu blockieren.

Bei Bedrohungen und Angriffen außerhalb der Sozialen Medien sollten Sie ebenfalls die Situation, in der Anfeindungen und Bedrohungen stattfinden, so umfassend wie möglich dokumentieren, aber nur soweit Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

  • Fotos und Videos einer bedrohlichen Situation sowie der Angreifer*innen anfertigen
  • Gedächtnisprotokoll nach der bedrohlichen Situation verschriftlichen, z.B. durch Klärung der  fünf W-Fragen: WER hat WANN, WAS, WIE, WO getan?
  • Fotografieren, Ausschneiden und Dokumentation von Zeitungsartikeln
  • Bei Angriffen im öffentlichen Raum: Ansprache von Zeug*innen und Sicherung der Kontaktdaten für eine spätere Aussage (z. B. Studierende im Hörsaal).

4.4Datenschutz und Schutz der Privatsphäre

Während, aber auch vor einer Bedrohungslage, ist es ratsam, einen Online-Check der eigenen Privatsphäre durchzuführen. Geben Sie Ihren Namen in Kombination mit persönlichen Daten wie Wohnort, Geburtsdatum oder Arbeitsstelle in eine Suchmaschine ein und sichten Sie die Ergebnisse – auch über mehrere Ergebnisseiten hinweg. Dies kann Ihnen einen Überblick verschaffen, wie leicht auffindbar Ihre Daten für andere sind. Hier gibt es auch professionelle Unterstützung, beispielsweise von HateAid, die einen Check der Privatsphäre für Sie durchführen.

Dazu ist es wichtig, private Social Media Accounts auf „privat“ zu stellen und alle Accounts, beruflich sowie privat, mit „Zwei-Faktor-Authentifizierung“ zu sichern.

Ferner ist es sinnvoll, eine Auskunftssperre für das Melderegister für sich selbst zu erwirken und auch für Angehörige sowie Mitarbeitende der betroffenen Institution in Betracht zu ziehen. Die Auskunftssperren können – je nach Behörde – formlos oder per Antrag beim zuständigen Bürgeramt beantragt werden. Hilfreich dafür ist ein Schreiben einer Beratungsstelle. Die Beratung von Scicomm-Support kann hier unterstützen.

4.5Psychische Faktoren

Hass, Hetze und Anfeindungen zu erfahren, ist eine enorme psychische Belastung. Erfahrungen von emotionalen und psychischen Anfeindungen sind mit denen von tätlichen und körperlichen Angriffen vergleichbar und nicht zu unterschätzen.

Daher empfiehlt es sich, persönliche psychologische Beratung oder Coaching in Anspruch zu nehmen. Die emotionale Belastung kann sich nicht nur auf die betroffene Person, sondern auch auf ihr Umfeld auswirken und sollte ebenfalls nicht unterschätzt werden. Professionelle psychologische Hilfe kann dabei helfen, mit der Situation zurechtzukommen und sie zu bewältigen. Unsere Beratung bei Scicomm-Support kann weiterführend psychologische Unterstützung vermitteln.

Wenn es Ihnen dazu möglich ist und es die Situation erlaubt, versuchen Sie sich eine Auszeit zu nehmen. Selbst ein paar Stunden oder ein Wochenende können helfen.

Wichtig: Angriffe sowie konzertierte Attacken gegen Wissenschaftler*innen und Wissenschaftskommunikator*innen richten sich vermehrt gegen Fachgebiete mit unmittelbaren gesellschaftlichen Implikationen. Diese Angriffe spiegeln gesellschaftliche Konfliktlinien wider und die Diskussionen werden mitunter undemokratisch und unsachlich verhandelt. Gerade bei Wissenschaftler*innen und Wissenschaftskommunikator*innen und bei Personen, die von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, können sich diese Angriffe potenzieren und verstärken. Gleichzeitig heißt das auch, dass wenn Hassrede, -nachrichten und (konzertierte) Kampagnen persönlich werden, die betroffene Person oder Institution meist nicht selbst gemeint sind, sondern vielmehr als Projektionsflächen für die gesellschaftlichen Konfliktlinien dienen. Dies zu beachten kann dabei helfen, einen persönlichen und emotionalen Abstand zu gewinnen.

HateAid - Beratung gegen Hass
Abb. HateAid – Beratung gegen Hass. 2023

5.Strafverfolgung und Rechtsbeistand

Strafrechtliche Posts und Hasskommentare können über die Online-Wachen der Polizei eingereicht werden. Darüber hinaus können die Postings auch bei der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Hier ist jedoch abzuwägen, denn unter Umständen können die Behörden nach Löschung keine eigenständige Beweissicherung mehr durchführen. Andererseits können vor allem Postings mit Aufrufen zu Straftaten zu Nachahmungen führen.

Weitere Informationen dazu finden sich auch im „Leitfaden für bedrohte Journalist:innen in Deutschland“ der Neuen Deutschen Medienmacher*innen.

Strafrechtlich relevante Posts können u. a. Beleidigungen, Verleumdung, üble Nachrede oder Volksverhetzung sein. Auch bei Unsicherheit über die strafrechtliche Relevanz ist es ratsam, Anzeige zu erstatten bzw. einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen. Hier gibt es Unterschiede zwischen Antragsdelikten, die eine Person individuell betreffen, und Straftaten, deren Strafverfolgung im öffentlichen Interesse liegt, wie etwa Volksverhetzung oder der Aufruf zu einer Straftat.

Eine Anzeige kann online bei der zuständigen Polizei, ein Strafantrag muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Dies ist auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dennoch sollten zeitliche Fristen beachtet werden. Ein Strafantrag muss spätestens drei Monate nach der Kenntnis der Tat erfolgen und kann nur von der betroffenen Person selbst getätigt werden.

Bevor ein Strafantrag gestellt oder Anzeige erstattet wird, ist es empfehlenswert, juristischen Rat einzuholen. Rechtsbeistand hilft dabei, Ihre Lage und die Möglichkeiten einer Strafverfolgung fachlich einzuschätzen. Auf Wunsch können die Berater*innen von Scicomm-Support rechtliche Unterstützung vermitteln und begleiten.

6.Hilfreiche Kontakte und weitere Informationen