„Die Muslime“, „die Menschen mit Behinderung“, „die Frauen“, „die Sinti und Roma“. Was haben diese Ausdrücke gemeinsam? Alles sind verallgemeinernde Gruppenbezeichnungen, die Bewertungen und kollektive Merkmale in sich tragen. Sie lassen keinen Raum für Individualität. Somit sind sie ein „guter“ Nährboden für Diskriminierung.
Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung, die zu gesellschaftlicher Benachteiligung führt. Diese Ungleichbehandlung entsteht, wenn Menschen abstrakten Gruppen zugeordnet werden, die sie von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden und abgrenzen. Die Unterscheidung dient dann der Begründung und vermeintlichen Rechtfertigung, einige Menschen anders zu behandeln als andere.
Gesellschaftliche Benachteiligung? Abstrakte Gruppen? Was bedeutet das?
Gleichbehandlung vor dem Grundgesetz
Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist vermutlich vielen bekannt: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Weiter heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, [seiner race], seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Das Grundgesetz schreibt eine Gleichbehandlung aller Menschen vor.
Wenn Menschen aufgrund der im Grundgesetz genannten Merkmale nun schlechter (oder einfach anders) behandelt werden als andere in der gleichen Position, ist das Diskriminierung. Diese Benachteiligung geschieht einhergehend mit der bereits erwähnten Zuordnung zu abstrakten Gruppen („die Migranten“, „die Sinti und Roma“, „die Frauen“). Man spricht ihnen dabei kollektive Eigenschaften zu, die natürlich nicht ALLE Migrant*innen oder ALLE Frauen besitzen. Trotzdem werden sie als ein Kollektiv betrachtet und nicht mehr als Individuen.
Das führt unweigerlich dazu, dass individuelle Fähigkeiten nicht mehr beachtet werden und statt der Person die Gruppe betrachtet wird. Dies schließt gleichzeitig von der Mehrheitsgesellschaft aus und endet damit, dass Menschen aufgrund einer vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Gruppe anders wahrgenommen werden als die Mehrheitsgesellschaft. Sie haben deshalb beispielsweise schlechtere Chancen bei der Bewerbung um einen Job oder um eine Wohnung.
Diskriminierung im Netz
Wir können es nicht oft genug betonen: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die Gesetze, die offline gelten, gelten auch online. Das bedeutet, dass auch das Grundgesetz und in diesem Fall Artikel 3 in der digitalen Welt ebenso befolgt werden müssen wie im analogen Leben.
Diskriminierung im Internet ist aber dennoch ein großes Problem. Die potenzielle Anonymität der User*innen bringt neben Vorteilen (Schutz von Aktivist*innen, Sicherung der Meinungsfreiheit oder Diskretion bei der Diskussion heikler Themen) auch Nachteile mit sich: Diskriminierung im Netz wird dadurch erleichtert, dass die Täter*innen in vielen Fällen schwerer zu ermitteln sind.
Der Text erschien im Mai 2023 auf der Plattform hateaid.org